Gemäss der Untersuchung durch eine Berner Anwaltskanzlei sei kein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorgelegen, teilte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Donnerstag mit. Da indes interne Weisungen verletzt worden seien, empfehle der Bericht eine vermehrte Sensibilisierung sowie eine neue Genehmigungsinstanz. "Diese Empfehlungen werden umgesetzt", schrieb das VBS.
Die Administrativuntersuchung wurde im Februar dieses Jahres in Auftrag gegeben. Gegenstand der Überprüfung war laut Mitteilung der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zwischen einem damaligen Top-Kader des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und einer externen Person für Beratungstätigkeiten.
Die externe Person habe für ihre Beratungstätigkeit von ungefähr zwei Jahren monatlich eine Entschädigung von von 5000 Franken bezogen. Hinzu seien Spesen in der Höhe von rund 6875 Franken gekommen, die während dieser Periode an die externe Person ausbezahlt worden seien.