Das Bezirksgericht Bülach hat den ehemaligen FC Zürich-Spieler Daniel Denoon (34) wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Der Vorwurf: Denoon soll den Onlinehändler Galaxus mit dem sogenannten «Päckli-Trick» um mehr als 70’000 Franken prellt haben. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Die Verhandlung am Dienstagnachmittag dauerte nur kurz. Der Richter bestätigte den zuvor zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem ausgehandelten Urteilsvorschlag. Da es sich um ein abgekürztes Verfahren handelte, sind die Möglichkeiten für einen Weiterzug an das Zürcher Obergericht stark eingeschränkt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig, aber die Chancen auf eine Anfechtung gelten als gering.
Denoon, der in der Vergangenheit für den FCZ und andere Schweizer Clubs auflief, hatte laut Anklage hochpreisige Elektronikartikel bei Galaxus bestellt, die Lieferung aber jeweils als nicht erhalten gemeldet. Daraufhin erstattete der Händler den Kaufpreis zurück – während Denoon die Ware behielt oder weiterverkaufte. Das Vorgehen ist in der Betrugsszene als «Päckli-Trick» bekannt.
Wie geht es nun weiter für den Ex-Profi? Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall als klaren Betrug gewertet und auf eine harte Strafe gedrängt. Ob Denoon das Urteil akzeptiert oder doch noch Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten.